Die Verifikation – keine Notwendigkeit mehr
Die EU hat entschieden die elektronische Archivierung und die Archivierung in Papierform gleichzusetzen.
Dies hatte die Folge, dass in Deutschland die zwingende Verifikation aufgehoben wurde. Seit dem 01.01.2011 bzw. für das Berichtsjahr 2011 hat das Bundesfinanzministerium den §14 Abs. 3 UstG geändert, so dass neben der Verifikation auch jedwede Signifizierung wieder erlaubt sind.
Das senden der Verifikation bei Online Rechnungen ist damit hinfällig, da diese für den Gesetzgeber nicht mehr erforderlich sind. e-conomic passt sich der Gesetzgebung an und wird die Verifikation zum August 2011 herausnehmen.
Danach wird die Rechnung mit einer einfachen Signatur von VeriSign versandt.
Posted by Nadja Joseph

Da können viele Steuerberater aufatmen.
Wirklich sehr erfreulich!